Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Yachtschule Overschmidt GbR
für Segel- & Motorbootkurse
- Teilnehmen an Kursen der Yachtschule Overschmidt GbR (YSO) kann, wer mindestens 6 Jahre alt ist, (Motorboot 16 Jahre) mindestens 15 Minuten im freien Wasser schwimmen kann, organisch gesund ist und an keinen ansteckenden Krankheiten leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Es gilt Schwimmwestenpflicht.
- Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die YSO zustande. Die Kursgebühr ist in 2 Raten bis spätestens bis 14 Tage vor Kursbeginn vollständig zu entrichten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht an dem gebuchten Kurs. Alle Ansprüche des Bewerbers auf nicht genutzte Segel- und Unterrichtsstunden erlöschen am 01. Juni des auf das Anmeldejahr folgenden Jahres.
- Stornierungen eines gebuchten Kurses haben schriftlich gegenüber der YSO zu erfolgen. Die YSO ist in diesem Fall berechtigt vom Teilnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75,00 € zu verlangen. Tritt der Teilnehmer dennoch vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren: – Stornierung bis 90 Tage vor Kursbeginn: 30% der Kursgebühr – Stornierung bis 60 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr – Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kursgebühr – Stornierungen kürzer als 30 Tage vor Kursbeginn: volle Kursgebühr. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Benennt der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson, kann die YSO eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Kurspreises erheben.
- Stornierungen für ein Schnuppersegelevent haben schriftlich gegenüber der YSO zu erfolgen und sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung ohne weitere Gebühren möglich – danach ist die volle Gebühr fällig.
- YSO ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen für einen Kurs bis eine Woche vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen anderen Kurstermin umzubuchen, soweit dieser noch über freie Plätze verfügt. Wenn der Teilnehmer nicht umbuchen möchte, werden bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in diesem Fall nicht
- YSO verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern und soweit diese das Kursziel ist.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, die Einrichtungen der YSO pfleglich zu behandeln, und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm möglich ist. Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten, dies giltach für das Auf- und Abtakeln, Segelsetzen und -bergen sowie für die Reinigung der Boote. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte Kleidung, sowie Sport- oder Bootschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet.
- Verursacht ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des verantwortlichen Schiffsführers durch sein Verhalten eine nachhaltige Störung des Kurses, kann dieser von der weiteren Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden (außerordentliche Kündigung). Der Schiffsführer ist dann berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Die YSO behält in diesem Fall der außerordentlichen Kündigung den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
- Wegen höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Hochwasser, Sturm oder Sturmwarnung kann ein Kurs kurzfristig unter- oder abgebrochen werden müssen. YSO ist in diesem Fall nicht zur Erstattung von Kursgebühren verpflichtet. YSO wird sich aber bemühen, innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums die ausgefallene Kurszeit nachzuholen.
- YSO haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet YSO nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im letzteren Fall ist YSO nur zum Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens verpflichtet.
- Für die Boote der YSO besteht eine Haftpflichtversicherung. Werden durch den Teilnehmer Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so hat dieser die Schäden zu ersetzen.